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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Ihre Förder­möglichkeiten im Überblick

Gleich mehrfach können Sie von staatlichen Förderungen auf Ihrem Weg ins Eigen­heim profitieren. Denn als LBS-Bausparer können Sie von Wohn-Riester, Bau­kindergeld, Wohnungs­bau­prämie und Arbeit­nehmer­spar­zulage profitieren. Und auch die vermögens­wirksamen Leistungen (VL) von Ihrem Arbeit­geber bringen Sie den eigenen vier Wänden ein Stück näher.

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie gibt es seit 2021 mehr Geld vom Staat für diejenigen, die für den Bau, Kauf oder die Renovierung ihres Eigenheims sparen. Schauen Sie gleich, wie viel es mehr gibt und ob Sie auch zu denjenigen gehören, die zukünftig gefördert werden.

Ihr Vertragspartner

Wohn-Riester

  • Ihr Eigen­heim als Altersvorsorge nutzen
  • Jährlich staatliche Riester-Zulagen auf Spar- und Tilgungs­leistungen bekommen
  • Zins­günstiges und Riester-gefördertes Bauspar­darlehen sichern
  • Für die Bau­finanzierung, den alters­gerechten Umbau oder eine Umschuldung geeignet
Ihr nächster Schritt

Finden Sie mit dem Förder-Check heraus, welche Förderungen Sie erhalten können – oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater, wenn Sie Fragen zum Thema LBS-Bausparen mit staatlichen Förderungen haben.

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungs­bau­prämie

Unterstützung für Bau­sparer

Mit der Wohnungs­bauprämie unterstützt Sie der Staat, wenn Sie mit einem Bau­spar­vertrag für die eigenen vier Wände sparen. Maximal können Sie eine Spar­summe von 700 Euro im Jahr mit 10 Prozent fördern lassen. Das entspricht einer jährlichen Prämie von 70 Euro.

Die Wohnungs­bauprämie in Zahlen

Sie erhalten die Wohnungs­bauprämie bereits, wenn Sie nur 50 Euro im Jahr auf Ihren Bau­spar­vertrag einzahlen. Von dieser Förderung kann jeder Bau­sparer ab 16 Jahren profitieren.

So viel Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu

Bedingungen Ledig Verheiratet*
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 700 Euro 1.400 Euro
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenzen 35.000 Euro 70.000 Euro

Die Einkommensgrenzen entsprechen dem zu versteuernden Einkommen.

*Zusammenveranlagte Ehegatten/ Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebens­partner­schafts­gesetz.

So nutzen Sie Ihr gefördertes Spar­guthaben

Bei Verträgen, die ab 2009 geschlossen wurden, gilt: Sie müssen das angesparte Kapital zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwenden, um Anspruch auf die Wohnungs­bau­prämie zu haben.

Eine Ausnahme gibt es für junge Sparer: Wenn Sie bei Abschluss des Bau­spar­vertrags unter 25 Jahre alt sind, dürfen Sie Ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungs­bau­prämie allerdings nur für die letzten sieben Spar­jahre ausgezahlt. Diese Ausnahme­regelung gilt jedoch nur einmal.

Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, spielt die Art der Verwendung des angesparten Kapitals nach Ablauf von sieben Jahren keine Rolle, um Anspruch auf die Wohnungs­bau­prämie zu haben. In diesen Fällen können Sie frei über die Wohnungs­bau­prämie verfügen.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögens­wirksame Leistungen

Extra-Geld vom Arbeit­geber

Mit den vermögens­wirksamen Leistungen (VL) unterstützt Sie Ihr Arbeit­geber dabei, ein Start­kapital für Ihr Eigen­heim aufzubauen – mit bis zu 40 Euro monatlich. Die Höhe der VL ist vom Arbeit­geber abhängig, einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht.

Die Voraus­setzungen

Grundsätzlich können Arbeit­nehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende von vermögens­wirksamen Leistungen profitieren. Schauen Sie einfach in Ihren Tarif­vertrag oder fragen Sie Ihren Arbeit­geber, wenn Sie die VL bisher nicht nutzen.

So funktioniert‘s

  • Schließen Sie einen Bau­spar­vertrag ab, auf den Ihre vermögens­wirksamen Leistungen fließen. Alle Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrer Sparkasse.
  • Teilen Sie Ihrem Arbeit­geber mit, dass Sie ein Bau­spar­konto eröffnet haben. Er zahlt die vermögens­wirksamen Leistungen jeden Monat gleich vom Gehalt für Sie ein.
  • Prüfen Sie, ob Sie die Förder­voraus­setzungen für die Arbeit­nehmer­sparzulage und die Wohnungs­bauprämie erfüllen.
  • Übrigens: Wenn Ihr Arbeit­geber keine oder nur einen kleinen Teil vermögens­wirksame Leistungen zahlt, können Sie auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken oder den Betrag aus eigener Tasche zahlen. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeit­geber den Betrag direkt von Ihrem Gehalt einzahlt.
Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmer­sparzulage

Ein Bonus auf Ihre VL

Die Arbeit­nehmer­sparzulage ist ein Bonus von neun Prozent auf die vermögens­wirksamen Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeit­geber bekommen.

Die Sparzulage im Überblick

Wenn Sie Ihre vermögens­wirksamen Leistungen auf einem Bau­spar­vertrag anlegen, können Sie unter bestimmten Voraus­setzungen die Arbeit­nehmer­spar­zulage erhalten. Ihr Ein­kommen darf dafür bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

So funktioniert‘s

  • Sie beantragen die Arbeit­nehmer­spar­zulage zusammen mit Ihrer Einkommens­steuer­erklärung. Die hierfür nötige Bescheinigung wird von der LBS elektronisch an die Finanz­verwaltung geleitet.
  • Innerhalb der Mindest­spar­dauer von sieben Jahren nach Vertrags­abschluss dürfen Sie Ihr gefördertes zugeteiltes Guthaben nur für bestimmte Investitionen rund um Ihr Zuhause einsetzen.
  • Nach Ablauf dieser sieben Jahre entscheiden Sie frei, wofür Sie Ihr Bau­spar­guthaben grundsätzlich nutzen möchten.
Ihr nächster Schritt

Finden Sie mit dem Förder-Check heraus, welche Förderungen Sie erhalten können – oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater, wenn Sie Fragen zum Thema LBS-Bausparen mit staatlichen Förderungen haben.

Die Muster-Produkt­informations­blätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib

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